III. Ethik-Symposium ·
03. - 05. Mai 2002
·
Seebad Kühlungsborn
Unbestritten
gelten Krankheiten als zu beseitigende oder gar zu vermeidende Mängel
menschlichen Lebens. Die sich maßgeblich aus diesem Antrieb entwickelnde hohe
technische Kultur medizinischer Forschung findet hierbei ihren Konsensus und sie
hat hierin gleichfalls den Drang über sich hinaus, wenn mit dem Geschlagensein
von Krankheit der Wunsch nach weit gehender oder sogar genereller Umgehung von
Bedürftigkeit, Verletzbarkeit und zu guter Letzt auch von Sterblichkeit
verbunden ist. Zumal, wenn jener Wunsch in die Nähe des tatsächlich Machbaren
gerät, kann schnell in Vergessenheit geraten, dass in „gelingender“
Ausblendung von Krankheit und Schmerz nicht nur die Präzedenz und Sozialität,
sondern wohl möglich auch die lebenslange und -begrenzte Hinführung zu sich
selbst unterbunden wird. Die Kultur der Medizin, des Heilens und
Heilkundig-Seins nimmt dann unversehends Kultcharakter an, wenn über die
erfolgreiche oder erfolgreich zu seiende Wissenschaft und Technik suggeriert
wird, einen wohl geratenen und rundum „gesunden“ (gleichgesetzt mit dem dann
auch vorgeblich „glücklichen“) Menschen besser durch eigene Kräfte
produzieren und/oder gestalten zu können, als dem „Geschenk des Himmels“ zu
vertrauen. Da nun weder der Wissenschaftler bei einem unter technischen
Obligenheiten gesehen immer machbarer und verfügbarer werdenden Menschen eine
Trennlinie zu dem gezogen bekommt, wo es ihm vor dem Begriff der „Würde des
Menschen“ geboten ist aufzuhören, und auch der Ethiker feststellen muss, dass
der Rand zum „Aufhören-Sollen“ allenfalls unscharf und soziokulturell wie
historisch gesehen ohnehin nicht eindeutig bestimmbar, weil veränderbar ist,
sagen die Einen: Da es mit der „Trennschärfe“ sowieso ein Problem gibt,
lasst uns einfach und in Ruhe weiter forschen bzw. mit dem gleichen Argument
wird von den anderen gesagt: Lasst die Forschung eben genau aus diesem Grund
ruhen.
Unbenommen
gibt es einen rechtlichen und auch einen moralischen Anspruch auf Nutzung
innovativer medizinischer Erkenntnisse, auf die Umsetzung des Machbaren und auf
die klar definierten Zweckbestimmungen wissenschaftlicher Forschung. Dieser
Anspruch gilt insbesondere dann, sofern Kranken damit wirklich geholfen werden
kann. Jedoch ist mit der Verfügbarkeit von (All-)Heilmitteln dem Kranken weder
der oftmals stillschweigend suggerierte Garant für Glück gegeben noch wird
damit der Möglichkeit zur vollendenden Weiterentwicklung im defizitären oder
auch differenten Dasein nachgegangen. Wie aber soll mit dem „Möglichen“ und
wie mit dem „Menschlichen“ umgegangen werden, wann und wo gehören diese
beiden zusammen bzw. schließen sich gegenseitig aus?
Rückblendend
gesehen wird in der Humanmedizin durch die maßgebliche Befragung der Logik des
Verstandes spätestens seit Beginn der Zellularpathologie nach szientifischer
und technischer Maßgabe zweckrational vorgegangen. Es ist darüber letztendlich
eine so genannte „anthropotechnische“ Denkweise vorbereitet worden, wo
heutzutage insbesondere gerade auch in der Medizin ein technischer Fortschritt
propagiert wird, der rasch mit einer für diesen sensiblen Gegenstand nicht
immer adäquaten Globalisierung in Verbindung gebracht wird. Gleiches gilt
ebenso umgekehrt. In dieser Logik verweilend könnte am Ende tatsächlich die
Frage nach der technischen und sozialen Umsetzbarkeit eines für uns zu züchtenden
bzw. eines vom Anspruch her retortenhaft perfektionierten Menschen bzw. seines für
ihn angelegten Parks stehen. Fast alles lebendige Sein könnte über das Maß
und die Mittel genetischer Verbesserungsmaßnahmen wunschgemäß, und d. h.
nahezu grenzenlos „optimiert“ werden. So wäre jedenfalls die derzeit allzu
leichtfertig und manches Mal allzu mediengerecht dargelegte Vorstellung. In der
gemeinhin als zukunftsweisend geltenden Bio-Medizin steht man heute dennoch
zweifelsohne vor der historisch einmaligen Situation, erstmals nach nahezu
„beliebig bestellbaren“ Kriterien willkürliche Normen festsetzen zu können
bzw. diese Normen auch bewusst setzen zu müssen.
Unter
welchen genauen Voraussetzungen darf die Ethik der Medizin heutzutage dann noch
im traditionellen Sinne „Medizinethik“ genannt werden und was genau wäre
hier unter einer so genannten „wertefreien“ Bioethik zu verstehen oder was
unter Gesundheitsethik? Und weiter gefragt, welche sozialethischen Grundwerte
sollen für die Heilkunde im 21. Jahrhundert formuliert werden? Gibt es überhaupt
(noch) allgemeinverbindliche medizinethische Werte, die es festzuschreiben und
folglich auch zu verteidigen lohnt?
Ausgerechnet
über die Ökonomie, die gerne und teils auch zu Recht unmittelbar dafür
verantwortlich gemacht wird, dass derzeit Gesundheit wie Krankheit sukzessive
sozialstaatlicher Fürsorge enthoben und stattdessen vermehrt zum Gegenstand
marktwirtschaftlicher Vorgänge gemacht werden, sind diesem scheinbar
unbegrenzten Fortschritt erst einmal Grenzen gesetzt; so gesehen auch ethische
Grenzen.
Den
rein anthropotechnisch begründeten Ansprüchen jedenfalls liegt im Grunde eine
recht radikale Denkweise zu Grunde, über welche in der Vergangenheit
zweifelsohne große und berechtigte medizinische Erfolge erreicht wurden. Diese
Erfolge gilt es keineswegs zu schmälern. Eine der medizinischen Notwendigkeit,
dem objektiven Bedarf und den menschlichen Bedürfnissen jedoch adäquat
adaptierte Denkweise, über welche die untersuchten Dinge in ihrer jeweils
besonderen Eigenart und Eigentümlichkeit in Gänze erfasst werden sollen, wäre
allerdings verbunden mit einer Herangehensweise, wo zu allem notwendigerweise
gesetzestreuen, naturwissenschaftlichen und markwirtschaftlich verträglichen
Vorgehen auch ein kontemplatives Erfassen und gefühlsmäßiges Beurteilen des
Untersuchungsgegenstandes verlangt wird. Gerade in den offenen Systemen der
Medizin ist der untersuchte Gegenstand letztgültig erst unter Einbezug seiner
komplexen, und d. h. womöglich auch seiner sozialen Vernetzungen
einzustufen; und dieses gilt unter Berücksichtigung sowohl ästhetischer wie
gleichfalls auch ethischer Qualitäten. In Bezug auf die Human-Medizin sei stets
daran erinnert, dass dieser „eigen-dynamische“ Untersuchungsgegenstand
zielgemäß der lebendige Mensch und in der in aktualisierter Weise geführten
Diskussion neuerdings eben auch der vorpersonale oder sogar der potenzielle
Mensch ist.
In
diesem Sinne gilt es zu klären, inwieweit und ob nicht in der modernen
humanmedizinischen Heilkunde Moral und Methodologie in eine unmittelbare
Wechselwirkung zueinander gebracht werden müssen oder zumindest können. Hierzu
bleiben viele Fragen zu klären: Was werden in der künftigen Heilkunde die
wissenschaftlichen und was die methodologischen Grundlagen sein? Wird man sich
in der Medizin hierzu auf ein allgemeinverbindliches Grundlagensystem beziehen können?
In welchem Zusammenhang ist ein gemeinsamer Bezug sinnvoll und notwendig und wo
gilt es die gemeinsame Basis zu lockern bzw. durch andere zu erweitern und zu
ergänzen? Sofern es für eine zukunftsweisende, am Menschen orientierte
Heilkunde überhaupt einvernehmlich geklärt werden kann, bleibt zudem zu
fragen, ob diesen, dann zweifelsohne auch dynamischen Verbindlichkeiten eine
besondere moralische Qualität zugeordnet werden können?