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III. Ethik-Symposium · 03. - 05. Mai 2002 · Seebad Kühlungsborn

Unbestritten gelten Krankheiten als zu beseitigende oder gar zu vermeidende Mängel menschlichen Lebens. Die sich maßgeblich aus diesem Antrieb entwickelnde hohe technische Kultur medizinischer Forschung findet hierbei ihren Konsensus und sie hat hierin gleichfalls den Drang über sich hinaus, wenn mit dem Geschlagensein von Krankheit der Wunsch nach weit gehender oder sogar genereller Umgehung von Bedürftigkeit, Verletzbarkeit und zu guter Letzt auch von Sterblichkeit verbunden ist. Zumal, wenn jener Wunsch in die Nähe des tatsächlich Machbaren gerät, kann schnell in Vergessenheit geraten, dass in „gelingender“ Ausblendung von Krankheit und Schmerz nicht nur die Präzedenz und Sozialität, sondern wohl möglich auch die lebenslange und -begrenzte Hinführung zu sich selbst unterbunden wird. Die Kultur der Medizin, des Heilens und Heilkundig-Seins nimmt dann unversehends Kultcharakter an, wenn über die erfolgreiche oder erfolgreich zu seiende Wissenschaft und Technik suggeriert wird, einen wohl geratenen und rundum „gesunden“ (gleichgesetzt mit dem dann auch vorgeblich „glücklichen“) Menschen besser durch eigene Kräfte produzieren und/oder gestalten zu können, als dem „Geschenk des Himmels“ zu vertrauen. Da nun weder der Wissenschaftler bei einem unter technischen Obligenheiten gesehen immer machbarer und verfügbarer werdenden Menschen eine Trennlinie zu dem gezogen bekommt, wo es ihm vor dem Begriff der „Würde des Menschen“ geboten ist aufzuhören, und auch der Ethiker feststellen muss, dass der Rand zum „Aufhören-Sollen“ allenfalls unscharf und soziokulturell wie historisch gesehen ohnehin nicht eindeutig bestimmbar, weil veränderbar ist, sagen die Einen: Da es mit der „Trennschärfe“ sowieso ein Problem gibt, lasst uns einfach und in Ruhe weiter forschen bzw. mit dem gleichen Argument wird von den anderen gesagt: Lasst die Forschung eben genau aus diesem Grund ruhen.

Unbenommen gibt es einen rechtlichen und auch einen moralischen Anspruch auf Nutzung innovativer medizinischer Erkenntnisse, auf die Umsetzung des Machbaren und auf die klar definierten Zweckbestimmungen wissenschaftlicher Forschung. Dieser Anspruch gilt insbesondere dann, sofern Kranken damit wirklich geholfen werden kann. Jedoch ist mit der Verfügbarkeit von (All-)Heilmitteln dem Kranken weder der oftmals stillschweigend suggerierte Garant für Glück gegeben noch wird damit der Möglichkeit zur vollendenden Weiterentwicklung im defizitären oder auch differenten Dasein nachgegangen. Wie aber soll mit dem „Möglichen“ und wie mit dem „Menschlichen“ umgegangen werden, wann und wo gehören diese beiden zusammen bzw. schließen sich gegenseitig aus?

Rückblendend gesehen wird in der Humanmedizin durch die maßgebliche Befragung der Logik des Verstandes spätestens seit Beginn der Zellularpathologie nach szientifischer und technischer Maßgabe zweckrational vorgegangen. Es ist darüber letztendlich eine so genannte „anthropotechnische“ Denkweise vorbereitet worden, wo heutzutage insbesondere gerade auch in der Medizin ein technischer Fortschritt propagiert wird, der rasch mit einer für diesen sensiblen Gegenstand nicht immer adäquaten Globalisierung in Verbindung gebracht wird. Gleiches gilt ebenso umgekehrt. In dieser Logik verweilend könnte am Ende tatsächlich die Frage nach der technischen und sozialen Umsetzbarkeit eines für uns zu züchtenden bzw. eines vom Anspruch her retortenhaft perfektionierten Menschen bzw. seines für ihn angelegten Parks stehen. Fast alles lebendige Sein könnte über das Maß und die Mittel genetischer Verbesserungsmaßnahmen wunschgemäß, und d. h. nahezu grenzenlos „optimiert“ werden. So wäre jedenfalls die derzeit allzu leichtfertig und manches Mal allzu mediengerecht dargelegte Vorstellung. In der gemeinhin als zukunftsweisend geltenden Bio-Medizin steht man heute dennoch zweifelsohne vor der historisch einmaligen Situation, erstmals nach nahezu „beliebig bestellbaren“ Kriterien willkürliche Normen festsetzen zu können bzw. diese Normen auch bewusst setzen zu müssen.

Unter welchen genauen Voraussetzungen darf die Ethik der Medizin heutzutage dann noch im traditionellen Sinne „Medizinethik“ genannt werden und was genau wäre hier unter einer so genannten „wertefreien“ Bioethik zu verstehen oder was unter Gesundheitsethik? Und weiter gefragt, welche sozialethischen Grundwerte sollen für die Heilkunde im 21. Jahrhundert formuliert werden? Gibt es überhaupt (noch) allgemeinverbindliche medizinethische Werte, die es festzuschreiben und folglich auch zu verteidigen lohnt?

Ausgerechnet über die Ökonomie, die gerne und teils auch zu Recht unmittelbar dafür verantwortlich gemacht wird, dass derzeit Gesundheit wie Krankheit sukzessive sozialstaatlicher Fürsorge enthoben und stattdessen vermehrt zum Gegenstand marktwirtschaftlicher Vorgänge gemacht werden, sind diesem scheinbar unbegrenzten Fortschritt erst einmal Grenzen gesetzt; so gesehen auch ethische Grenzen.

Den rein anthropotechnisch begründeten Ansprüchen jedenfalls liegt im Grunde eine recht radikale Denkweise zu Grunde, über welche in der Vergangenheit zweifelsohne große und berechtigte medizinische Erfolge erreicht wurden. Diese Erfolge gilt es keineswegs zu schmälern. Eine der medizinischen Notwendigkeit, dem objektiven Bedarf und den menschlichen Bedürfnissen jedoch adäquat adaptierte Denkweise, über welche die untersuchten Dinge in ihrer jeweils besonderen Eigenart und Eigentümlichkeit in Gänze erfasst werden sollen, wäre allerdings verbunden mit einer Herangehensweise, wo zu allem notwendigerweise gesetzestreuen, naturwissenschaftlichen und markwirtschaftlich verträglichen Vorgehen auch ein kontemplatives Erfassen und gefühlsmäßiges Beurteilen des Untersuchungsgegenstandes verlangt wird. Gerade in den offenen Systemen der Medizin ist der untersuchte Gegenstand letztgültig erst unter Einbezug seiner komplexen, und d. h. womöglich auch seiner sozialen Vernetzungen einzustufen; und dieses gilt unter Berücksichtigung sowohl ästhetischer wie gleichfalls auch ethischer Qualitäten. In Bezug auf die Human-Medizin sei stets daran erinnert, dass dieser „eigen-dynamische“ Untersuchungsgegenstand zielgemäß der lebendige Mensch und in der in aktualisierter Weise geführten Diskussion neuerdings eben auch der vorpersonale oder sogar der potenzielle Mensch ist.

In diesem Sinne gilt es zu klären, inwieweit und ob nicht in der modernen humanmedizinischen Heilkunde Moral und Methodologie in eine unmittelbare Wechselwirkung zueinander gebracht werden müssen oder zumindest können. Hierzu bleiben viele Fragen zu klären: Was werden in der künftigen Heilkunde die wissenschaftlichen und was die methodologischen Grundlagen sein? Wird man sich in der Medizin hierzu auf ein allgemeinverbindliches Grundlagensystem beziehen können? In welchem Zusammenhang ist ein gemeinsamer Bezug sinnvoll und notwendig und wo gilt es die gemeinsame Basis zu lockern bzw. durch andere zu erweitern und zu ergänzen? Sofern es für eine zukunftsweisende, am Menschen orientierte Heilkunde überhaupt einvernehmlich geklärt werden kann, bleibt zudem zu fragen, ob diesen, dann zweifelsohne auch dynamischen Verbindlichkeiten eine besondere moralische Qualität zugeordnet werden können?

 

 

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