Geboren 1964.
Er hat Rechtswissenschaft und
Philosophie studiert. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er
wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät in Heidelberg
und wurde dort 1993 mit einer verfassungsrechtlichen Arbeit zum
Gleichheitssatz promoviert. Nach dem Referendariat und dem Zweiten
Staatsexamen 1995 war er wissenschaftlicher Assistent in Heidelberg und
wurde dort 2001 habilitiert für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht,
Europarecht, Sozialrecht und Rechtsphilosophie.
Seitdem bis April 2003 Oberassistent in
Heidelberg.
2003 Lehrstuhl für
Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der
FernUniversität Hagen.
Seit Oktober 2004 Lehrstuhl
für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer
Berücksichtigung des Sozialrechts an der Juristischen Fakultät der
Ruhr-Universität Bochum.
Seine Arbeitsschwerpunkte sind das
Verfassungsrecht und dessen Bezüge zu rechts- und sozialphilosophischen
Grundlagen sowie die Rechtsphilosophie und die Entwicklung des
Sozialstaates (insbesondere im europäischen Kontext).